§ 54 MSchG; § 18 UWG
In angesprochenem Judikat war die Unternehmerhaftung für durch Angestellte verursachte Markenrechtsverletzungen strittig. Wie ist zu entscheiden, wenn durch das entsprechende Vergehen dem Unternehmer kein Vorteil zukommt?
§ 54 MSchG; § 18 UWG
In angesprochenem Judikat war die Unternehmerhaftung für durch Angestellte verursachte Markenrechtsverletzungen strittig. Wie ist zu entscheiden, wenn durch das entsprechende Vergehen dem Unternehmer kein Vorteil zukommt?