§ 10b MSchG; § 52 MSchG; § 382 Abs 1 Z 7 EO
In vorliegendem Judikat hatte der OGH vor allem Beweislastprobleme iZm Parallelimporten zu behandeln. Wer ist schuldig zu beweisen, dass eine Marke mit Zustimmung des berechtigten importiert wurde? Weiters war die ProduktpiraterieVO und deren Anwendung auf Parallelimporte strittig.