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Rechte an bearbeiteten Lichtbildern

UrheberrechtJudikaturHon.-Prof. Dr. G. Kucsko, RA; Mag. Dr. H. Wollmann, LL.M., RA (Leitung Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht); Dr. Michael Horak, LL.M., RA (Anmerkung)ecolex 2010/95ecolex 2010, 267 - 268 Heft 3 v. 1.3.2010

§ 5 Abs 1 UrhG; § 14 Abs 2 UrhG; § 74 UrhG

In vorliegender Rechtssache waren Leistungsschutzrechte iZm der Bearbeitung von Lichtbildern zu behandeln. Kann jemand durch die Bearbeitung urheberrechtlich geschützter Gegenstände eigenständige Leistungsschutzrechte erwerben und somit gegen Verletzungen dieser vorgehen?

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