Art 47 LGVÜ; Art 50 LGVÜ; § 54 EO; § 83 EO; § 82a GBG
Gegenständlich war die unterbliebene Vorlage des urkundlichen Nachweises der Vollstreckbarkeit und Zustellung zu behandeln. Ist dieser Mangel in einem beantragten Zwangsversteigerungsverfahren verbesserungsmöglich?