Zusammenfassung: In vorliegender Sache stellt der Rechtsschutz iZm Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken das zentrale Thema der Entscheidung dar. Vor allem unter Zugrundelegung der Anforderung einer Rechtsschutzinstitution mit Tribunalcharakter war die Zuständigkeit des Umweltsenates in Umweltverträglichkeitssachen zu klären.