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Entziehung der Gewerbeberechtigung wegen Ruhens des Gewerbes

GewerberechtJudikaturDr. Ch. Schmelz, RA (Leitung öffentliches Wirtschaftsrecht); Dr. Edmund Primosch, Amt der Ktn. Landesreg. (Anmerkung)ecolex 2010/453ecolex 2010, 1207 Heft 12 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat thematisiert die Entziehung der Gewebeberechtigung nach § 88 Abs 2 GewO. Strittig war dabei, ob trotz der Anzeige des Ruhens des Gewerbes das Gewerbe dennoch ausgeübt wurde.

Rechtsgrundlagen: § 88 Abs 2 GewO 1994; § 93 GewO 1994

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