Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die Frage einer Klärung zuzuführen, ob das Vorliegen eines gerichtlichen Vergleichs die Klageabweisung rechtfertigt und die Einrede der rechtskräftig entschiedenen Sache begründet.
Rechtsgrundlagen: § 7 EO; § 54 EO; § 204 ZPO; § 226 ZPO; § 411 Abs 2 ZPO