Zusammenfassung: Im Rahmen vorliegender Entscheidung hatte sich das erkennende Gericht der geltungserhaltenden Reduktion des Art 7.2.5 ARB 1988 zu widmen. Welche Versicherungsfälle sind folglich vom Versicherungsschutz auszuschließen?
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 1 VersVG; § 33 Abs 1 VersVG; Art 7.2.5 ARB 1988