Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache hatte das erkennende Gericht die Frage zu klären, ob im vorliegenden Fall ein Konkursantrag missbräuchlich gestellt wurde und somit mutwillige Prozessführung anzunehmen ist.
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 808 ZPO; § 70 KO