Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte der UFS die umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft bei nur minimalen Umsätzen zu beurteilen. Ist dem Argument des Beschwerdeführers zu folgen, dass es dabei nicht auf eine vermeintliche Gewinnerzielungsabsicht ankommt?
Rechtsgrundlagen: § 2 UStG