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Ausmalverpflichtung (in concreto) gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB

Miet- und WohnrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/39ecolex 2010, 137 - 138 Heft 2 v. 1.2.2010

§ 879 Abs 3 ABGB; § 1096 ABGB; § 1109 ABGB; § 3 MRG

Der OGH hatte sich wiederholt mit der Endausmalverpflichtung bei Beendigung des Mietverhältnisses iZm dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Mietgegenstandes zu befassen.

OGH 18.9.2009, 6 Ob 104/09a

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