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Zinsentgang wegen Schlechtberatung ist keine Nebenforderung iSd § 54 Abs 2 JN

ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall (Bearbeitung)ecolex 2010/399ecolex 2010, 1068 Heft 11 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat widmet sich der Frage, ob ein Zinsentgang aufgrund der mangelhaften Beratung iZm mit dem Erwerb von Wertpapieren eine Nebenforderung gem § 54 Abs 2 JN darstellt.

Rechtsgrundlagen: § 54 Abs 2 JN

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