Zusammenfassung: In vorliegender Sache war der Zuspruch eines Schockschadens aufgrund des Todes eines nahen Angehörigen infolge eines ärztlichen Behandlungsfehlers beherrschendes Thema. Steht Schadenersatz auch dem in aufrechter Lebensgemeinschaft lebenden Partner aufgrund eines Vertrags zugunsten Dritter zu?
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1325 ABGB