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Urteilsberichtigung und Beginn der Rechtsmittelfrist

ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; A. Wall (Bearbeitung)ecolex 2010/358ecolex 2010, 962 Heft 10 v. 1.10.2010

Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache stellt der OGH klar, dass im Falle einer Urteilsberichtigung die Rechtsmittelfrist auch dann erst mit der Zustellung zu laufen beginnt, wenn sich die Berichtigung auf einen unerheblichen Teil der Entscheidung bezieht.

Rechtsgrundlagen: § 419 ZPO; § 464 Abs 2 ZPO; § 505 Abs 2 ZPO

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