Zusammenfassung: Anhand unterschiedlicher Berechnungsmethoden hinsichtlich der Erdgasabgabevergütung hatte sich der UFS aufgrund extrem auseinanderfallender Methoden und Berechnungsergebnisse zu äußern und eine media sententia iFe auf dem Boden des Gesetzes beruhenden und einfacheren Berechnungsmethode gesehen.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 2 Z 2 ErdgasABgG