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Kein Beschlusserfordernis für Klage gegen Geschäftsführer aus Ansprüchen, die von einem Dritten an die GmbH abgetreten wurden

UnternehmensrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2010/326ecolex 2010, 877 - 878 Heft 9 v. 1.9.2010

Zusammenfassung: Vorliegendes Erkenntnis stellt eindeutig klar, dass das Beschlusserfordernis des § 35 Abs 1 GmbHG nur solche Ersatzansprüche erfasst, die der Gesellschaft aus Handlungen und Unterlassen des Schädigers als Geschäftsführer zustehen.

Rechtsgrundlagen: § 25 GmbHG; § 35 GmbHG

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