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Keine Kündigungsentschädigung nach GlBG alt

ArbeitsrechtJudikaturao. Univ.-Prof. Dr. M. Windisch-Graetz (Bearbeitung)ecolex 2010/292ecolex 2010, 789 Heft 8 v. 1.8.2010

Zusammenfassung: Der OGH stellt mit seinem Erkenntnis klar, dass § 12 Abs 7 GlBG ausschließlich die Anfechtung der Beendigungserklärung und keinesfalls eine Kündigungsentschädigung als Sanktion vorsieht.

Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 7 GlBG

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