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Erfordernisse für Mehrheitsentscheidungen und zulässige Abweichung vom Einstimmigkeitsprinzip bei der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter

UnternehmensrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, Universität Wien, RAecolex 2010/21ecolex 2010, 63 Heft 1 v. 1.1.2010

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich dem Abgehen vom gesellschaftsrechtlichen Einstimmigkeitsprinzip. Was verlangt insofern der Bestimmtheitsgrundsatz? Ist die Feststellung des Jahresabschlusses eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung?

Rechtsgrundlagen: § 119 UGB; § 120 UGB; § 190 UGB; § 238 dHGB

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