§ 30 Abs 2 Z 7 MRG
In vorliegender Sache war zu klären, inwiefern ein schriftlich vereinbarter Mietzweck bei Nichteinhaltung bzw. das Nichtvorliegen einer behördlichen Bewilligung für den Betrieb als Privatkindergarten eine Kündigung des Bestandvertrags rechtfertigt.