Zusammenfassung: Der UFS hatte die Frage einer klärenden Analyse zuzuführen, ob die tatsächliche Geschäftsführung ausreicht, um eine steuerrechtliche Haftungspflicht nach §§ 80ff BAO zu normieren.
Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 11 BAO; § 80 BAO; § 54 UGB
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