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Haftung eines "de-facto"-Geschäftsführers

SteuerrechtJudikaturMag. Elisabeth Hütter; Mag. Marlies Steindl; Mag. Johann Fischerlehner; Mag. Martina Gruber (Bearbeitung)ecolex 2010/139ecolex 2010, 393 - 395 Heft 4 v. 1.4.2010

Zusammenfassung: Der UFS hatte die Frage einer klärenden Analyse zuzuführen, ob die tatsächliche Geschäftsführung ausreicht, um eine steuerrechtliche Haftungspflicht nach §§ 80ff BAO zu normieren.

Rechtsgrundlagen: § 9 BAO; § 11 BAO; § 80 BAO; § 54 UGB

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