Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die organisationsbedingte Kündigung eines Krankenhausbeschäftigten zu behandeln. Wie lässt sich ein bloß organisationsbedingtes Vorgehen rechtfertigen?
Rechtsgrundlagen: § 1a Abs 9 NÖ SpitalsärzteG; § 44 Z 6 NÖ SpitalsärzteG; § 37 Abs 2 lit g NÖ GVBG; § 32 Abs 4 VBG 1948; § 105 ArbVG