Zusammenfassung: Die vorliegende Entscheidung befasst sich im Wesentlichen mit der Auslandssteueranrechung. Die zu klärende Frage ist die der Zulässigkeit der Anrechnung, wenn die Steuerschuld für die betr. Einkünfte durch den KESt-Abzug abgegolten ist,
Rechtsgrundlagen: § 240 Abs 3 BAO; § 46 EStG; § 97 Abs 4 EStG; § 13a AVOG