§ 1 UWG; § 1a UWG; § 10 MSchG; § 10a MSchG
Ausgangspunkt der vorliegenden Entscheidung ist, dass in einer Discothek auf Bestellung des Mischgetränks "Red Bull/Wodka" durch den Gast nicht das Originalgetränk sondern ein Getränk eines anderen Herstellers ausgeschenkt wurde. Es stellt sich daher die u.a. die Frage, ob dieses Verhalten als unlautere Geschäftspraktik zu qualifizieren ist.