§ 4 GmbHG; § 1330 Abs 2 ABGB; § 86 Abs 1 StPO
Die vorliegende Entscheidung befasst sich im Wesentlichen mit der aus dem Gesellschaftsvertrag abzuleitenden Treuepflicht des Gesellschafters gegenüber der GmbH als auch gegenüber den anderen Gesellschaftern sowie mit der Verletzung dieser Treupflicht.