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Frist für Räumungsexekution bei Auseinanderfallen von Rechtskraft und Vollstreckbarkeit

RechtsprechungZivilprozessrechtDr. Harald Friedl, RAA (bearb. von)ecolex 2009/414ecolex 2009, 1061 Heft 12 v. 1.12.2009

§ 575 Abs 2 ZPO

In der genannten Entscheidung hatte sich der OGH mit Fragen des Fristenlaufs nach § 575 Abs 2 ZPO zu befassen. Dahin gehend wird aus Gründen der Rechtssicherheit ein Beginn des Fristenlaufs ab Eintreten der Rechtskraft angenommen.

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