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Die rückwirkende Bestellung eines Gf wirkt erst mit dem Tag der Beschlussfassung

RechtsprechungGesellschaftsrechtecolex 2009/376ecolex 2009, 961 Heft 11 v. 1.11.2009

Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung hatte sich das erkennende Gericht mit Fragen der rückwirkenden Bestellung von Geschäftsführern zu befassen. Hinsichtlich der Begründung von Rechten und Pflichten erscheint es folgerichtig, dass diese erst mit dem Tag der Beschlussfassung wirksam wird.

Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 1 GmbHG; § 16 Abs 1 FBG; § 24 FBG

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