Zusammenfassung: In vorliegender Entscheidung hatte sich das erkennende Gericht mit Fragen der rückwirkenden Bestellung von Geschäftsführern zu befassen. Hinsichtlich der Begründung von Rechten und Pflichten erscheint es folgerichtig, dass diese erst mit dem Tag der Beschlussfassung wirksam wird.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 1 GmbHG; § 16 Abs 1 FBG; § 24 FBG