Zusammenfassung: Im vorliegenden Fall hat der UFS Aufwendungen eines Gemeinderats, die im Rahmen seiner Tätigkeit entstanden sind, entgegen der Ansicht des zuständigen Finanzamtes, als Aufwendungen berücksichtigt.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 25 Abs 1 EStG