§ 29 EStG; § 30 EStG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob die Nichtausübung einer Option gegen Entgelt als eine unter § 29 Z 3 EStG oder unter § 30 EStG zu subsumierende Vermögensverschiebung anzusehen ist. Dabei wird auf die "Werthaltigkeit" des Optionsrechts abgezielt.