§ 24 HVertrG
Der OGH behandelte in seiner Entscheidung den Fall einer an sich ausgleichsanspruchschädlichen Eigenkündigung, die von der Auflösung ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes überlagert wurde, wobei zu klären war, wie sich diese Auflösung mit einem vermeindlichen Verstoß gegen ein vereinbartes Konkurrenzverbot verhält.