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Bösgläubigkeit des Markenanmelders

MarkenrechtJudikaturDr. Christian Hauer, Rechtsanwaltecolex 2009/312ecolex 2009, 781 - 783 Heft 9 v. 1.9.2009

Art 51 Abs 1 lit b VO (EG) 40/94

In der vorliegenden Entscheidung wird festgehalten, dass es dem nationalen Gericht vorbehalten sei, bei der Beurteilung der Bösgläubigkeit alle möglichen Faktoren, wie etwa die subjektive Kenntnis und Absicht des Anmelders iSv. "Wissenmüssen" aber auch den Bekanntheitsgrad eines Zeichens im Zeitpunkt der Anmeldung, zu beurteilen. Der Verfasser schließt mit einer Anmerkung.

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