§ 7 KStG; § 2 Abs 4 LiebhabereiVO; § 3 Abs 1 LiebhabereiVO
In der vorliegenden Entscheidung hat der VwGH die Frage zu beurteilen, ob erzielte Einnahmen aus der Vermietung einer Eigentumswohnung einer GmbH als eine Einkunftsquelle oder als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei zu qualifizieren sind. Mit Anmerkungen von Mag. Veronika Daurer.