§ 1210 ABGB; § 117 UGB; § 127 UGB; § 140 UGB; § 39 Abs 4 GmbHG
In der vorliegenden Entscheidung hat sich der OGH mit dem Fall des Ausschlusses mehrerer Gesellschafter einer GesBR, welchen derselbe Ausschlussgrund vorgeworfen wird, zu befassen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage des Stimmrechtsausschlusses für diese Gesellschafter.