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Gerichtliche Zuständigkeit für die Überprüfung der Barabfindung beim Squeeze-Out

RechtsprechungGesellschaftsrechtUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2009/158ecolex 2009, 416 Heft 5 v. 1.5.2009

§ 4 GmbHG; § 66 GmbHG; § 3 GesAusG; § 120 JN

In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass für die Überprüfung der Barabfindung beim Squeeze-Out das Handelsgericht am Sitz der den Squeeze-Out durchführenden Kapitalgesellschaft, zuständig sei.

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