Zusammenfassung: Der UFS befasst sich diesfalls mit dem Bereich des Nachkaufs von Versicherungszeiten und mit der Rückerstattung von Beiträgen, dies als rückwirkendes Ereignis.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 EStG 1988; § 19 Abs 2 EStG 1988
Zusammenfassung: Der UFS befasst sich diesfalls mit dem Bereich des Nachkaufs von Versicherungszeiten und mit der Rückerstattung von Beiträgen, dies als rückwirkendes Ereignis.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 EStG 1988; § 19 Abs 2 EStG 1988