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Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses mit Wirkung ex tunc wegen List

RechtsprechungZivilrechtUniv.-Prof. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien; Dr. Harald Friedl, RAA (bearb. von)ecolex 2009/106ecolex 2009, 311 - 312 Heft 4 v. 1.4.2009

§ 870 ABGB; § 877 ABGB

In der vorliegenden Entscheidung hat der OGH die Frage der Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses (hier: Schulvertrag) mit ex tunc-Wirkung bei Vorliegen von List zu klären.

OGH 6 Ob 257/08z

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