§ 870 ABGB; § 877 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung hat der OGH die Frage der Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses (hier: Schulvertrag) mit ex tunc-Wirkung bei Vorliegen von List zu klären.
OGH 6 Ob 257/08z
§ 870 ABGB; § 877 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung hat der OGH die Frage der Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses (hier: Schulvertrag) mit ex tunc-Wirkung bei Vorliegen von List zu klären.
OGH 6 Ob 257/08z