§ 5 Abs 1 UmwG; § 219 AktG; § 226 AktG; § 3 Abs 4 SpaltG
Der OGH hatte sich mit der Frage der Zulässigkeit der Eintragung einer errichtenden Umwandlung von einer GmbH auf eine GmbH & Co KG zu befassen, bei der das Kommanditkapital der Nachfolgegesellschaft geringer war als das Stammkapital der bisherigen Gesellschaft.