§ 1175 ABGB; § 28 AuslBG; § 9 VStG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wer für Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz in einer GesBR verantwortlich ist. Kann sich ein Gesellschafter darauf berufen, laut interner Aufgabenaufteilung sei der andere Gesellschafter für diese Belange zuständig gewesen?