Art 19 EuGVVO
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wo ein Arbeitnehmer seinen gewöhnlichen Arbeitsort iSd Art 19 EuGVVO hat, der sowohl in Deutschland als auch in Österreich Arbeit verrichtet.
OGH 10.7.2008, 8 ObA 33/08y
Art 19 EuGVVO
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wo ein Arbeitnehmer seinen gewöhnlichen Arbeitsort iSd Art 19 EuGVVO hat, der sowohl in Deutschland als auch in Österreich Arbeit verrichtet.
OGH 10.7.2008, 8 ObA 33/08y