Zusammenfassung: Das OLG Graz hatte sich mit der Zulässigkeit der Bezeichnung "Institut" für eine privatwirtschaftliche Firma zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 5 GmbHG; § 18 UGB
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Zusammenfassung: Das OLG Graz hatte sich mit der Zulässigkeit der Bezeichnung "Institut" für eine privatwirtschaftliche Firma zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 5 GmbHG; § 18 UGB
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