§ 1295 ABGB; § 1325 ABGB
Der OGH setzte sich im konkreten Fall mit der Frage eines Behandlungsfehlers und der Schutzwirkung eines Behandlungsvertrags auseinander. Im Anlaßfall gab es Komplikationen im Rahmen einer Geburt, wodurch das Kind schwer verletzt wurde.