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"Handschlag" reicht nicht zum (konkludenten) Abgehen vom Schriftformvorbehalt

RechtsprechungSchuldrechtecolex 2008/257ecolex 2008, 728 - 729 Heft 8 v. 1.8.2008

§ 863 ABGB; § 886 ABGB; Pkt 5.5 ÖNORM B 2110

Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Handschlag ein konkludentes Abgehen von der Schriftform begründen kann.

OGH 23.4.2008, 7 Ob 35/08k

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