§ 277 UGB; § 283 UGB; § 22 GmbHG; § 40 FBG; Art 6 EMRK
Das Gericht hatte sich im Rahmen dieser Entscheidung ua mit der Frage zu beschäftigten, ob nach Art 6 EMRK zwingend eine mündliche Verhandlung vor Verhängung einer Zwangsstrafe vorzunehmen ist.
§ 277 UGB; § 283 UGB; § 22 GmbHG; § 40 FBG; Art 6 EMRK
Das Gericht hatte sich im Rahmen dieser Entscheidung ua mit der Frage zu beschäftigten, ob nach Art 6 EMRK zwingend eine mündliche Verhandlung vor Verhängung einer Zwangsstrafe vorzunehmen ist.