Zusammenfassung: Die Rechtsmissbräuchlichkeit des Stehenlassens von Entgeltforderungen setzt den Vorsatz auf Überwälzung des Finanzierungsrisikos auf den Insolvenz-Ausfallsgeldfonds voraus.
Rechtsgrundlagen: § 3a IESG
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Zusammenfassung: Die Rechtsmissbräuchlichkeit des Stehenlassens von Entgeltforderungen setzt den Vorsatz auf Überwälzung des Finanzierungsrisikos auf den Insolvenz-Ausfallsgeldfonds voraus.
Rechtsgrundlagen: § 3a IESG
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