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Rechtsprechung Gesellschaftsrecht - Rechtsformänderung durch formwechselnde Umwandlung bewirkt keine Parteien-, sondern nur eine Namensänderung

Gesellschaftsrechtecolex 2007/366ecolex 2007, 869 - 870 Heft 11 v. 1.11.2007

§ 29 Bundesbahngesetz; § 239 AktG; § 245 AktG; § 104 Abs 1 JN

Es handelt sich um eine Entscheidung zum Thema der Rechtsformänderung einer Gesellschaft. Was sind die Folgen einer derartigen Änderung? Bleibt das Rechtssubjekt gleich? Wie sieht es mit aufrechten Rechtsverhältnissen, wie zB Arbeitsverhältnissen, aus?

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