§ 12 Abs 5 GBK; § 12 Abs 5 GAW-G
Ein Gleichbehandlungsanwalt ist auch bei negativen Entscheidungen der Gleichbehandlungskommission zur Geltendmachung einer Feststellungsklage legitimiert.
OGH 9.5.2007, 9 ObA 44/06w
§ 12 Abs 5 GBK; § 12 Abs 5 GAW-G
Ein Gleichbehandlungsanwalt ist auch bei negativen Entscheidungen der Gleichbehandlungskommission zur Geltendmachung einer Feststellungsklage legitimiert.
OGH 9.5.2007, 9 ObA 44/06w