§ 17 Abs 3 EStG
Die Auslösung der Sperrfrist des § 17 Abs 3 EStG setzt die zumindest einmalige Inanspruchnahme der Basispauschalierung in den vorangehenden fünf Wirtschaftsjahren voraus.
VwGH 21.09.2006, 2006/15/0041
§ 17 Abs 3 EStG
Die Auslösung der Sperrfrist des § 17 Abs 3 EStG setzt die zumindest einmalige Inanspruchnahme der Basispauschalierung in den vorangehenden fünf Wirtschaftsjahren voraus.
VwGH 21.09.2006, 2006/15/0041