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Vermögensnachweis bei Fortsetzung einer GmbH nach einem Konkurs durch Zwangsausgleich nicht erforderlich

GesellschaftsrechtJudikaturUniv.-Doz. Dr. Johannes Reich-Rohrwig, RA (Leitung Gesellschaftsrecht)ecolex 2007/259ecolex 2007, 611 - 612 Heft 8 v. 1.8.2007

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich das erkennende Gericht dem fraglich zwingend beizubringenden Vermögensnachweis im Falle der Fortsetzung einer aufgelösten GmbH.

Rechtsgrundlagen: § 149 KO; § 150 KO; § 157 KO; § 39 FBG; § 215 AKtG

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