§ 1299 ABGB; § 1300 ABGB
Die Interessen des Veräußerers sind im Regelfall nicht vom Schutzbereich eines Kfz-Ankauftests eines Autofahrerklubs umfasst.
OGH 23.3.2007, 2Ob 191/06m
§ 1299 ABGB; § 1300 ABGB
Die Interessen des Veräußerers sind im Regelfall nicht vom Schutzbereich eines Kfz-Ankauftests eines Autofahrerklubs umfasst.
OGH 23.3.2007, 2Ob 191/06m