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Zivil und Unternehmensrecht - Rechtsprechung - Schutzzweck des § 57a KFG umfasst nicht Vermögensdispositionen

Zivilrechtecolex 2007/183ecolex 2007, 437 Heft 6 v. 1.6.2007

§ 57a KFG; § 1 AHG; § 1295 KFG; § 1311 KFG

Vermögensverfügungen, die im Vertrauen auf die Richtigkeit einer Kfz-Begutachtungsplakette getätigt werden, fallen nicht in den Schutzbereich des § 57a KFG.

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