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Zum Nachweis der Werthaltigkeit des als Sacheinlage eingebrachten Betriebs

EntscheidungWirtschaftsrechtecolex 2007/16ecolex 2007, 41 Heft 1 v. 1.1.2007

§ 3 Z 15 FBG; § 6a Abs 2 GmbHG; Art III UmgrstG; § 202 Abs 1 HGB; § 17 FBG

Der Einbringende ist zum Nachweis eines positiven Verkehrswerts zur Begründung einer Sachgründung oder Einbringung verpflichtet. Die Einbringung von Grundstücken als Sacheinlagen erfordert einen Rangordnungsbeschluss über die geplante Veräußerung.

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